01.04.2020 News

Un­ter­stüt­zung für Start-​ups: Lauf­zeit­ver­län­ge­rung und fi­nan­zi­el­le Auf­sto­ckung für das Grün­der­sti­pen­di­um NRW

Auch Start-​ups lei­den unter den wirt­schaft­li­chen Fol­gen der Corona-​Krise. Zur Un­ter­stüt­zung hat NRW-​Wirtschaftsminister An­dre­as Pink­wart eine Ver­län­ge­rung des Grün­der­sti­pen­di­um.NRW be­schlos­sen.

Karabiner an einem Seil
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Das Corona-​Virus und vor allem seine wirt­schaft­li­chen Aus­wir­kun­gen ma­chen auch vor der Start-​up-Szene in NRW nicht Halt. Ganz im Ge­gen­teil: In­ves­to­ren sprin­gen ab, Kun­den blei­ben aus, Work­shops und Mee­tings kön­nen nicht wie ge­plant statt­fin­den. Lau­fen­de Kos­ten sum­mie­ren sich – aber plötz­lich feh­len die Ein­nah­men.

Um jetzt die Start-​ups des Grün­der­sti­pen­di­um.NRW dabei zu un­ter­stüt­zen, diese har­ten Zei­ten zu über­brü­cken, hat NRW-​Wirtschaftsminister An­dre­as Pink­wart be­schlos­sen, die Lauf­zeit des Grün­der­sti­pen­di­um.NRW von zwölf auf fünf­zehn Mo­na­te zu ver­län­gern und die Zu­wen­dung dafür um wei­te­re 3.000 EUR auf 15.000 EUR auf­zu­sto­cken. Das be­trifft aus­schließ­lich alle die­je­ni­gen Sti­pen­dia­tin­nen und Sti­pen­dia­ten, deren Sti­pen­di­um re­gu­lär zwi­schen 01.03.2020 und 30.06.2020 aus­läuft. Die­ser Zeit­raum wurde ge­wählt, weil davon aus­zu­ge­hen ist, dass diese Start-​ups durch das un­mit­tel­bar be­vor­ste­hen­de oder ge­ra­de er­folg­te Ende der För­de­rung und un­vor­her­seh­ba­re, ver­än­der­te Markt­be­din­gun­gen be­son­ders schwer von den wirt­schaft­li­chen Fol­gen der Corona-​Krise be­trof­fen sind.

Alle Sti­pen­dia­tin­nen und Sti­pen­dia­ten, auf die das zu­trifft, wer­den um­ge­hend vom Grün­dungs­team beim Pro­jekt­trä­ger Jü­lich per E-​Mail kon­tak­tiert. Von dies­be­züg­li­chen te­le­fo­ni­schen Nach­fra­gen beim Pro­jekt­trä­ger bit­ten wir daher ab­zu­se­hen.

Um die Ver­län­ge­rung in An­spruch zu neh­men, muss kein ge­son­der­ter An­trag ge­stellt wer­den. Al­ler­dings müs­sen wei­ter­hin alle Vor­aus­set­zun­gen für das Grün­der­sti­pen­di­um.NRW er­füllt sein. Das be­deu­tet, der par­al­le­le Er­halt an­de­rer Sti­pen­di­en oder För­der­mit­tel zur Fi­nan­zie­rung des Le­bens­un­ter­halts und des Un­ter­neh­mens­an­laufs ist eben­so aus­ge­schlos­sen wie ein par­al­le­ler Bezug von Leis­tun­gen zur Ar­beits­för­de­rung, zur Grund­si­che­rung für Ar­beits­su­chen­de oder aus der ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung. Dar­über hin­aus gilt eben­so, dass zu­sätz­li­che Ne­ben­tä­tig­kei­ten auch im ge­sam­ten Ver­län­ge­rungs­zeit­raum ma­xi­mal im Um­fang von zehn Wo­chen­stun­den aus­ge­übt wer­den dür­fen und ein Wohn­sitz in NRW vor­han­den sein muss. Zudem muss das ge­grün­de­te oder zu grün­den­de Un­ter­neh­men wei­ter­hin sei­nen Un­ter­neh­mens­sitz oder seine Be­triebs­stät­te in Nordrhein-​Westfalen haben. Wer­den diese Vor­aus­set­zun­gen nach dem re­gu­lä­ren Ende des Sti­pen­di­ums nicht mehr er­füllt, kann auch die Ver­län­ge­rung und Auf­sto­ckung nicht in An­spruch ge­nom­men wer­den.

Die Lauf­zeit­ver­län­ge­rung des Grün­der­sti­pen­di­um.NRW gilt für drei Mo­na­te im An­schluss an das re­gu­lä­re Ende der För­de­rung. Es ist nicht mög­lich, die Ver­län­ge­rung nur teil­wei­se in An­spruch zu neh­men. Die zu­sätz­li­chen Mit­tel müs­sen nach Ab­lauf der re­gu­lä­ren För­der­dau­er mit dem be­kann­ten For­mu­lar als Ge­samt­be­trag an­ge­for­dert wer­den. Sie wer­den dann je­weils voll­stän­dig in Summe aus­ge­zahlt. Dies gilt auch für Sti­pen­dia­tin­nen und Sti­pen­dia­ten, bei denen auf­grund von Ver­zö­ge­run­gen im Grün­dungs­pro­zess die re­gu­lä­ren Aus­zah­lun­gen nach sechs Mo­na­ten un­ter­bro­chen wur­den, so­fern sie in­ner­halb der ver­län­ger­ten Lauf­zeit die Grün­dung eines klei­nen oder Kleinst­un­ter­neh­mens nach­wei­sen kön­nen.

Wei­te­re Un­ter­stüt­zung für Start-​ups – un­ab­hän­gig von der Lauf­zeit des Grün­der­sti­pen­di­ums NRW – bie­ten die So­fort­hil­fen des Lan­des NRW in Form von Zu­schüs­sen sowie Steu­er­stun­dun­gen. Wei­te­re In­for­ma­tio­nen dazu fin­det ihr hier; der An­trag ist unter www.wirt­schaft.nrw/co­ro­na ver­linkt. Den An­trag auf Steu­er­stun­dung fin­det ihr bei der Fi­nanz­ver­wal­tung NRW.