Das Grün­dungs­sti­pen­di­um NRW ist eine In­itia­ti­ve des Mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft, In­dus­trie, Kli­ma­schutz und En­er­gie des Lan­des Nordrhein-​Westfalen zur För­de­rung von in­no­va­ti­ven Un­ter­neh­mens­grün­dun­gen. Die In­itia­ti­ve rich­tet sich an Grün­de­rin­nen und Grün­der, die ihre Ge­schäfts­idee im Be­reich zu­kunfts­ori­en­tier­ter Tech­no­lo­gien und in­no­va­ti­ver Dienst­leis­tun­gen sowie Ge­schäfts­mo­del­le in NRW rea­li­sie­ren wol­len. Ziel ist es, Grün­de­rin­nen und Grün­der vor und zu Be­ginn ihrer Exis­tenz­grün­dung zu un­ter­stüt­zen, so­dass sie in die­ser an­spruchs­vol­len Phase den Frei­raum haben, sich voll und ganz auf die Vor­be­rei­tung und Um­set­zung ihrer Ge­schäfts­idee zu kon­zen­trie­ren. Wer ge­för­dert wer­den kann und wie der Weg zum Grün­dungs­sti­pen­di­um NRW aus­sieht, er­klä­ren wir hier.

Team von jungen Gründern sitzt an einem Tisch und bespricht sich.
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Wer wird ge­för­dert?

Ge­för­dert wer­den Ein­zel­grün­den­de oder Teams von bis zu drei Per­so­nen, die je­weils das acht­zehn­te Le­bens­jahr voll­endet haben und in Nordrhein-​Westfalen ihren Wohn­sitz und Le­bens­mit­tel­punkt haben und das Grün­dungs­vor­ha­ben als Haupt­be­ruf ver­fol­gen. Zudem wird vor­aus­ge­setzt, dass sie sich ent­we­der mit einem Un­ter­neh­men in NRW in­ner­halb der kom­men­den zwölf Mo­na­te selbst­stän­dig ma­chen wol­len oder diese Exis­tenz­grün­dung be­reits in­ner­halb der ver­gan­ge­nen zwölf Mo­na­te er­folgt ist. Der Zeit­rah­men für die Exis­tenz­grün­dung um­fasst dem­nach bis zu einem Jahr vor und einem Jahr nach der An­trag­stel­lung für ein Sti­pen­di­um. In­ter­es­sen­ten, die nicht die deut­sche oder eine EU-​Staatsbürgerschaft haben, soll­ten be­ach­ten, dass sie eine gül­ti­ge Auf­ent­halts­er­laub­nis zu Er­werbs­zwe­cken oder eine un­be­fris­te­te Nie­der­las­sungs­er­laub­nis brau­chen. Im Zu­satz­blatt zum Auf­ent­halts­ti­tel dür­fen keine Be­schrän­kun­gen ver­merkt sein, die eine Grün­dung als haupt­be­ruf­li­che Tä­tig­keit un­mög­lich ma­chen.

Wie läuft die För­de­rung ab?

So­bald die För­de­rung be­wil­ligt ist, er­hal­ten die Grün­de­rin­nen und Grün­der 1.200 Euro pro Monat und Per­son über eine Lauf­zeit von ma­xi­mal einem Jahr. Das Geld kann so­wohl für den pri­va­ten Le­bens­un­ter­halt ver­wen­det als auch in das Start-​up in­ves­tiert wer­den. Dar­über hin­aus pro­fi­tie­ren die Sti­pen­dia­tin­nen und Sti­pen­dia­ten von einem Coa­ching, das ihnen von ak­kre­di­tier­ten Grün­dungs­netz­wer­ken zur Grün­dungs­be­glei­tung an­ge­bo­ten wird. Diese Netz­wer­ke haben ein­schlä­gi­ge Er­fah­run­gen in der Un­ter­stüt­zung von Exis­tenz­grün­dun­gen und un­ter­stüt­zen die Grün­de­rin­nen und Grün­der dabei, Kon­tak­te zur re­gio­na­len Grün­dungs­sze­ne, zu eta­blier­ten Un­ter­neh­men und In­ves­to­ren zu knüp­fen. Die ver­mit­tel­ten Coa­ches be­ra­ten die Exis­tenz­grün­de­rin­nen und -​gründer in­di­vi­du­ell und er­stel­len zu­sam­men mit den Grün­de­rin­nen und Grün­dern je­weils auf die Ge­schäfts­idee zu­ge­schnit­te­ne Be­treu­ungs­fahr­plä­ne.

Der Be­wer­bungs­pro­zess im Über­blick

Prozessschema Bewerbungsprozess
© Pro­jekt­trä­ger Jü­lich, For­schungs­zen­trum Jü­lich GmbH

In sie­ben Schrit­ten zum Grün­dungs­sti­pen­di­um NRW:

37 Netz­wer­ke in ganz NRW

Wo und wie kann ich mich be­wer­ben?

Um sich für ein Grün­dungs­sti­pen­di­um be­wer­ben zu kön­nen, muss zu­nächst Kon­takt zu einem der ak­kre­di­tier­ten Grün­dungs­netz­wer­ke auf­ge­nom­men wer­den. Die Grün­de­rin­nen und Grün­der sind frei in der Wahl des Netz­werks. Die Liste der Netz­wer­ke wird fort­lau­fend er­wei­tert, so­dass Grün­de­rin­nen und Grün­der von der flä­chen­de­cken­den Qua­li­tät und räum­li­chen Nähe pro­fi­tie­ren kön­nen.

Wir emp­feh­len, sich ein Grün­dungs­netz­werk in der Nähe des ge­plan­ten Un­ter­neh­mens­stand­or­tes zu su­chen, um eine enge Ab­stim­mung zu ge­währ­leis­ten und den Aus­tausch zu er­leich­tern. Das Grün­dungs­netz­werk berät die Be­wer­be­rin­nen und Be­wer­ber und führt durch den wei­te­ren Be­wer­bungs­pro­zess.

Diese Um­ge­bungs­kar­te sowie eine al­pha­be­ti­sche Liste zei­gen die ak­kre­di­tier­ten Grün­dungs­netz­wer­ke bzw. Grün­dungs­netz­werk­part­ner in Nordrhein-​Westfalen.

Grün­dungs­netz­wer­ke in NRW

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Das Ideen­pa­pier

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Nach einer Erst­be­ra­tung beim Grün­dungs­netz­werk er­stel­len die Grün­de­rin­nen und Grün­der ein aus­sa­ge­kräf­ti­ges Ideen­pa­pier, in dem sie ihre Ge­schäfts­idee prä­sen­tie­ren, die der­zei­ti­ge Markt­si­tua­ti­on und ihre ei­ge­nen Wett­be­werbs­chan­cen skiz­zie­ren sowie die Mach­bar­keit und Er­folgs­aus­sich­ten ihrer Ge­schäfts­idee ein­ord­nen. Eben­so stel­len die Grün­de­rin­nen und Grün­der sich selbst und ihre un­ter­neh­mens­spe­zi­fi­schen Fä­hig­kei­ten kurz vor. Die­ses Ideen­pa­pier rei­chen die Grün­de­rin­nen und Grün­der dann bei ihrem Grün­dungs­netz­werk ein und wer­den ein­ge­la­den, ihre Idee vor der Jury des Netz­werks zu pit­chen.

Es ist nur in Aus­nah­me­fäl­len und nur nach Zu­stim­mung der ers­ten Jury mög­lich, vor ver­schie­de­nen Jurys bzw. bei un­ter­schied­li­chen Netz­wer­ken zu pit­chen. Das heißt: Wer im ers­ten Pitch kei­nen Er­folg hatte, kann zwar die Mög­lich­keit be­kom­men, sei­nen Pitch zu über­ar­bei­ten und er­neut zu prä­sen­tie­ren, muss dies aber vor der glei­chen Jury tun. Die Ter­mi­ne der Ju­ry­sit­zun­gen wer­den re­gel­mä­ßig hier auf der Web­sei­te im Ka­len­der ver­öf­fent­licht.

Für Grün­de­rin­nen und Grün­der

Vor­la­ge fürs Ideen­pa­pier zum Down­load

 

Wie läuft die Ju­ry­sit­zung ab?

Die Jury ent­schei­det, ob die Grün­de­rin­nen und Grün­der zur För­de­rung emp­foh­len wer­den oder nicht. Sie wird vom je­weils be­treu­en­den Grün­dungs­netz­werk be­ru­fen und be­steht aus drei bis sechs Mit­glie­dern mit ein­schlä­gi­ger Grün­dungs­er­fah­rung aus dem re­gio­na­len Um­feld.
Die Ju­ro­rin­nen und Ju­ro­ren tref­fen ihre Aus­wahl auf Basis des vorab ein­ge­reich­ten Ideen­pa­piers und einer per­sön­li­chen Prä­sen­ta­ti­on, in denen alle Grün­de­rin­nen und Grün­der des Grün­dungs­teams ihr Kon­zept vor­stel­len. Im di­rek­ten An­schluss an den Pitch er­hal­ten die Prä­sen­tie­ren­den die Ge­le­gen­heit, kon­kre­te Fra­gen der Jury zu be­ant­wor­ten. Die Jury be­wer­tet das Team und seine Grün­dungs­idee in den Kri­te­ri­en Grün­dungs­per­sön­lich­keit/-team, In­no­va­ti­vi­tät der Ge­schäfts­idee, Mach­bar­keit, Kun­den­nut­zen/Be­darf und adres­sier­ter Markt/Bran­che/Wett­be­werbs­si­tua­ti­on.

Die Ent­schei­dung der Jury über die För­der­emp­feh­lung wird zeit­nah durch das be­treu­en­de Netz­werk mit­ge­teilt. Dar­auf­hin soll­ten die aus­ge­wähl­ten Grün­de­rin­nen und Grün­der in­ner­halb von vier Wo­chen nach der Ju­ry­sit­zung einen An­trag auf För­de­rung beim Pro­jekt­trä­ger Jü­lich stel­len. Der An­trag wird on­line über das Wirtschafts-​Service-Portal.NRW ge­stellt. Zur An­mel­dung wird ein Aus­weis­do­ku­ment mit ak­ti­vier­ter Online-​Ausweisfunktion (Per­so­nal­aus­weis, Elek­tro­ni­scher Auf­ent­halts­ti­tel oder eID-​Karte für EU-​Bürgerinnen und –Bür­ger) be­nö­tigt. Nach voll­stän­dig ein­ge­reich­tem An­trag wird über den För­der­an­trag ent­schie­den.

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Wie geht es nach der Ju­ry­sit­zung wei­ter?

Der Pitch war er­folg­reich? Wie es da­nach wei­ter­geht und wel­che To-​dos Sti­pen­dia­tin­nen und Sti­pen­dia­ten auf dem Schirm haben soll­ten:

Infos zum wei­te­ren Ab­lauf
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Down­loads

Alle Un­ter­la­gen rund um das Grün­dungs­sti­pen­di­um NRW zum Run­ter­la­den:

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Noch Fra­gen?

Hier gehts zu den FAQ.

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Kon­takt

Immer noch Fra­gen? Eine Be­ra­tung bei kon­kre­ten, in­di­vi­du­el­len An­lie­gen gibt es beim Gründungsstipendium-​Team:

Kon­takt
Die nächs­ten Ju­ry­sit­zun­gen auf einen Blick

26.11.2024 Ju­ry­sit­zung

Grün­dungs­netz­werk Re­gi­on Düs­sel­dorf/Kreis Mett­mann

Düs­sel­dorf

26.11.2024

Am Diens­tag, 26.11.2024, fin­det eine Ju­ry­sit­zung des Grün­dungs­netz­werks Re­gi­on Düs­sel­dorf/Kreis Mett­mann bei der Hand­werks­kam­mer in Düs­sel­dorf statt.

26.11.2024 Ju­ry­sit­zung, Ver­an­stal­tung

Grün­dungs­netz­werk Re­gi­on Düs­sel­dorf/Kreis Mett­mann

Düs­sel­dorf

26.11.2024

Der nächs­te Ju­ry­sit­zungs­ter­min des Grün­dungs­netz­werks Re­gi­on Düs­sel­dorf/Kreis Mett­mann bei der Industrie-​ und Han­dels­kam­mer zu Düs­sel­dorf.

27.11.2024 Ju­ry­sit­zung, Ver­an­stal­tung

Go! Grün­der­netz­werk Lippe

Det­mold

27.11.2024

Der nächs­te Ju­ry­sit­zungs­sit­zungs­ter­min des Grün­dungs­netz­werks Go! Grün­der­netz­werk Lippe steht fest.