Er­folg­reich gepitcht und eine För­der­emp­feh­lung zum Grün­dungs­sti­pen­di­um NRW er­hal­ten? Herz­li­chen Glück­wunsch! Dann geht es jetzt mit den De­tails wei­ter: Hier gibt es eine Schritt-​für-Schritt-Anleitung fürs Grün­dungs­sti­pen­di­um NRW für alle, die be­reits gepitcht haben.

Noch nicht gepitcht? Eine Über­sicht über die ers­ten Schrit­te zum Grün­dungs­sti­pen­di­um NRW und Ant­wor­ten auf alle grund­le­gen­den Fra­gen wie ‚Wer wird ge­för­dert?‘ und ‚Wo kann ich mich be­wer­ben?‘ sind hier zu fin­den.

Spick­zet­tel: Ab­lauf des Grün­dungs­sti­pen­di­um NRW

Zeitstrahl, der beschreibt, zu welchem Zeitpunkt die Gründerinnen und Gründer welche To-Dos haben und welche Dokumente dafür nötig sind.

Quel­le: Pro­jekt­trä­ger Jü­lich, For­schungs­zen­trum Jü­lich GmbH

Nach der Ju­ry­sit­zung: An­trag­stel­lung und Zu­wen­dungs­be­scheid

Nach­dem die Grün­de­rin­nen und Grün­der ihr Ideen­pa­pier bei einem der ak­kre­di­tier­ten Grün­dungs­netz­wer­ke ein­ge­reicht haben und ihre Idee vor der Jury des Grün­dungs­netz­werks gepitcht haben, teilt die Jury zeit­nah ihre Ent­schei­dung über die För­der­emp­feh­lung mit.

Dar­auf­hin soll­ten die emp­foh­le­nen Grün­de­rin­nen und Grün­der in­ner­halb von vier Wo­chen nach der Ju­ry­sit­zung über das Wirtschafts-​Service-Portal.NRW einen An­trag auf För­de­rung beim Pro­jekt­trä­ger Jü­lich stel­len. Zur An­mel­dung wird ein Aus­weis­do­ku­ment mit ak­ti­vier­ter Online-​Ausweisfunktion (Per­so­nal­aus­weis, Elek­tro­ni­scher Auf­ent­halts­ti­tel oder eID-​Karte für EU-​Bürgerinnen und -​Bürger) be­nö­tigt.

To-​Dos im Grün­dungs­sti­pen­di­um NRWSpick­zet­tel

Un­si­cher, was ge­ra­de an­steht? In un­se­rem Spick­zet­tel sind die To-​dos der Grün­de­rin­nen und Grün­der je­weils an den ent­spre­chen­den Zeit­punk­ten rot mar­kiert. Zum Über-​den-Schreibtisch-Hängen oder Schnell-​mal-Nachschauen.

Spick­zet­tel her­un­ter­la­den

Un­ter­la­gen im Grün­dungs­sti­pen­di­um NRWDown­loads

Egal, ob Ideen­pa­pier, Mit­tel­an­for­de­rung oder Ver­wen­dungs­nach­weis - hier gibts alle wich­ti­gen Un­ter­la­gen rund um das Grün­dungs­sti­pen­di­um NRW zum Her­un­ter­la­den:

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Wel­che Un­ter­la­gen be­nö­ti­ge ich für den An­trag?

Für den An­trag, der über das Wirtschafts-​Service-Portal.NRW ge­stellt wird, muss das Ideen­pa­pier und ein ak­tu­el­les, be­grün­de­tes Votum der Jury (För­der­emp­feh­lung) hoch­ge­la­den wer­den. Zur An­mel­dung wird ein Aus­weis­do­ku­ment mit ak­ti­vier­ter Online-​Ausweisfunktion (Per­so­nal­aus­weis, Elek­tro­ni­scher Auf­ent­halts­ti­tel oder eID-​Karte für EU-​Bürgerinnen und –Bür­ger) be­nö­tigt. Au­ßer­dem be­nö­ti­gen wir einen Nach­weis dar­über, dass die Grün­de­rin oder der Grün­der in NRW wohnt (Per­so­nal­aus­weis bzw. ge­ge­be­nen­falls eine ak­tu­el­le Mel­de­be­schei­ni­gung). Soll­te das Un­ter­neh­men be­reits ge­grün­det wor­den sein, so sind die Grün­dungs­un­ter­la­gen ent­spre­chend eben­falls hoch­zu­la­den. Je nach in­di­vi­du­el­lem Fall kann es sein, dass wei­te­re Un­ter­la­gen be­nö­tigt wer­den. Es gibt eine Ein­gangs­be­stä­ti­gung per Mail und soll­ten Un­ter­la­gen oder Nach­wei­se feh­len, mel­den wir uns.

 Wie lange dau­ert es, bis es mit der För­de­rung los­geht?

Nach­dem alle Un­ter­la­gen bei uns vor­lie­gen und der An­trag voll­stän­dig ein­ge­reicht ist, prü­fen wir den An­trag. Das kann bis zu drei Mo­na­te dau­ern. Nach Ab­schluss der Prü­fung be­kommt jede Grün­de­rin/jeder Grün­der einen Zu­wen­dungs­be­scheid. Den Zu­wen­dungs­be­scheid un­be­dingt gut auf­he­ben und nicht ins Alt­pa­pier wer­fen!

Mit­tel­an­for­de­rung

So­bald der Zu­wen­dungs­be­scheid or­dent­lich ab­ge­hef­tet ist, soll­ten Grün­de­rin­nen und Grün­der sich mit dem Thema Mit­tel­an­for­de­rung aus­ein­an­der­set­zen: Mit „Mit­tel“ be­zeich­net man die För­der­gel­der des Grün­dungs­sti­pen­di­um NRW. Und damit wir die aus­zah­len kön­nen, müs­sen sie bei uns an­ge­for­dert wer­den. Dies er­folgt über das Wirtschafts-​Service-Portal.NRW. Zur An­mel­dung wird ein Aus­weis­do­ku­ment mit ak­ti­vier­ter Online-​Ausweisfunktion (Per­so­nal­aus­weis, Elek­tro­ni­scher Auf­ent­halts­ti­tel oder eID-​Karte für EU-​Bürgerinnen und –Bür­ger) be­nö­tigt.

Die­ses Pro­ze­de­re muss alle zwei Mo­na­te wie­der­holt wer­den. Grün­de­rin­nen und Grün­der stel­len also für je­weils zwei Mo­na­te im Vor­aus eine Mit­tel­an­for­de­rung.

Die erste Mit­tel­an­for­de­rung kann frü­hes­tens an dem Tag ein­ge­reicht wer­den, an dem das Sti­pen­di­um of­fi­zi­ell be­ginnt, also dem ers­ten Tag des so­ge­nann­ten Durch­füh­rungs­zeit­raums. Von wann bis wann der Durch­füh­rungs­zeit­raum geht, steht im Zu­wen­dungs­be­scheid.

Alle wei­te­ren Mit­tel­an­for­de­run­gen soll­ten je­weils ein bis ma­xi­mal zwei Wo­chen vor dem An­for­de­rungs­zeit­raum bei uns ein­ge­hen. Das heißt: Wer bei­spiels­wei­se Mit­tel für den Zeit­raum von 01.03. bis 30.04. an­for­dert, soll­te dafür sor­gen, dass die Mit­tel­an­for­de­rung am bes­ten schon zwi­schen 15. und 22.02. über das WSP bei uns ein­ge­reicht wird. So kön­nen wir uns darum küm­mern, dass das Geld recht­zei­tig über­wie­sen wird.

Ver­wen­dungs­nach­weis

Am Ende des Grün­dungs­sti­pen­di­um NRW ste­hen Sach­be­richt und Ver­wen­dungs­nach­weis: Damit be­stä­ti­gen Grün­de­rin­nen und Grün­der, dass sie die er­hal­te­nen Gel­der ord­nungs­ge­mäß ver­wen­det haben, sich min­des­tens drei­mal mit ihrem Coach aus­ge­tauscht haben und be­rich­ten, wie sich das Start-​up wäh­rend des Sti­pen­di­ums ent­wi­ckelt hat. Auch der Ver­wen­dungs­nach­weis wird über das Wirtschafts-​Service-Portal.NRW (WSP) ein­ge­reicht. Zur An­mel­dung wird ein Aus­weis­do­ku­ment mit ak­ti­vier­ter Online-​Ausweisfunktion (Per­so­nal­aus­weis, Elek­tro­ni­scher Auf­ent­halts­ti­tel oder eID-​Karte für EU-​Bürgerinnen und –Bür­ger) be­nö­tigt.Au­ßer­dem wird ein vom Coach un­ter­zeich­ne­tes Be­stä­ti­gungs­schrei­ben über das ord­nungs­ge­mäß durch­ge­führ­te Coa­ching be­nö­tigt.

Wenn wir ge­prüft haben, ob alle An­ga­ben in Sach­be­richt und Ver­wen­dungs­nach­weis plau­si­bel sind, bleibt uns nur noch eins: Den Grün­de­rin­nen und Grün­dern wei­ter viel Er­folg mit dem Un­ter­neh­men zu wün­schen!

 

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